logo

Berliner Krankenpflegehilfegesetz (BlnKPHG) - Beschluss und Veröffentlichung des Gesetzes zur einjährigen Krankenpflegehilfe-Ausbildung in Berlin

Nach Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin ist das Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin (Berliner Krankenpflegehilfegesetz – BlnKPHG) nunmehr im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, 73. Jahrgang, Nr. 3 am 16. Februar 2016 veröffentlicht worden und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft (s. nebenstehenden Download).

Senatsbeschluss unter: http://www.parlament-berlin.de/ados/17/GesSoz/vorgang/gs17-0281-Senatsbeschluss.pdf

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Berliner Krankenpflegehilfegesetz (BlnKPHG) - Senatsbeschluss zu einjährigen Krankenpflegehilfe-Ausbildung

Downloads:

pdf 16-0200 BlnKPHG gs17-0281-Ausfertigungsurkunde (663 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

  Weitere Angebote des Paritätischen Berlin   Mitgliedsorganisationen im Paritätischen
 
  • AlSoPfleg Archiv / Januar 2006 - August 2009 (auf Anfrage)
  • Angebote Paritätischer Mitgliedsorganisationen der vollstationären Pflege (Pflegeheim) www.paritaet-pflegeinfo.de
  • Einrichtungen nach § 67 SGB XII
  • PARIEXTRA - Intranet für Mitgliedsorganisationen
  Rund 200 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen engagieren sich in den Bereichen Altenhilfe, Soziales und Pflege.

 Impressum  -  Kontakt  -  Sitemap

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2001-2026

Impressum | Datenschutz | Kontakt 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.