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Pflege-Wohngemeinschaften: Diskussionspapier des Berliner AK-WGen zur Anrechnung des Zuschlages nach § 38a SGB XI in ambulant betreuten Wohngemeinschaften auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege

Der Berliner Arbeitskreis Pflege-Wohngemeinschaften (AK-WGen) wurde 2014 von der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales initiiert, um den Diskurs über die Qualität in ambulanten Pflege-Wohngemeinschaften aufzunehmen. In diesem Arbeitskreis sind neben der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, die Heimaufsicht, der Verein Selbstbestimmtes Wohnen im Alter (SWA e.V.), der Bund privater Anbieter (bpa), die Alzheimer Gesellschaft Berlin, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), die AOK Nordost, die Kontaktstellen PflegeEngagement, die Pflegestützpunkte, das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, der Qualitätsverbund Pankow (QVNIA e.V), Vertreter der Liga der Wohlfahrtsverbände, der Bundesverband gesetzlicher Betreuer, die Patienten- und Pflegebeauftragte und das Kompetenzzentrum PflegeUnterstützung vertreten.

Das nachfolgende Papier spiegelt den aktuellen und vorläufigen Diskussionsstand sowie die unterschiedlichen Sichtweisen einzelner Mitglieder des Arbeitskreises. Es ist daher nicht als einheitliche Positionierung aller Mitglieder zu verstehen.

Die Mitglieder des Berliner AK-WGen regen im Sinne des Verbraucherschutzes und der Transparenz u.a. an, dass

  • der Wohngruppenzuschlag nicht auf die Leistungen des SGB XII angerechnet wird, in dem § 38a SGB XI in den § 13 SGB XI mit aufgenommen wird; der Vorschlag des Landes Berlin im Rahmen des PSG II wird insofern ausdrücklich unterstützt, (Bundesgesetzgeber)
  • die „Deckungsgleichheit“ der Leistungsinhalte des LK 19, 38 und § 38a SGB XI überprüft und ggfs. vertraglich angepasst wird; dazu sind im Sinne einer Transparenz für die Verbraucher, aber auch der Pflegedienste, die Leistungsinhalte von LK 19 und 38 umfassend und trennscharf vom § 38a SGB XI zu formulieren (Kostenträger und Verbände der Leistungserbringer)
  • überprüft wird, ob und wie der Wohngruppenzuschlag nach § 38a SGB XI bei den Nutzern aufgrund der Anrechnungspraxis tatsächlich ankommt (Pflegekassen). Eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage ist diesbezüglich zu schaffen.
  • für Nutzer und Interessenten eine Übersicht erstellt wird, die die Kostenstruktur und die Finanzierung in WGen darstellt sowie ggf. eine Mustervereinbarung zu § 38a SGB XI (AK-WGen (Unterarbeitsgruppe); die Ergebnisse fließen u.a. in die Aktualisierung der Broschüre „Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz“ durch das Land Berlin ein)
  • die Pflegekassen im Falle einer Beantragung von §38a, SGB XI-Leistungen den Bewilligungsbescheiden ein Informationsblatt beifügen.
  • eine Evaluation der Umsetzungsprobleme, welche mit dem §38a, SGBXI einhergehen erfolgt.

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

pdf Arbeitskreis-WGen Diskussionsspapier 38a SGB XI (482 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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