Mit dem Start des Gesetzgebungsverfahren für das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) ist in diesem Jahr noch vor der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Die Bundesregierung hatte angekündigt, mit dieser Pflegereform einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einzuführen. Dafür sind intensive Umsetzungsarbeiten erforderlich, wobei im Zentrum der Vorbereitungen die Änderung der Richtlinien zum Verfahren der Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Begutachtungs-Richtlinien) steht. Entsprechend hatte das Bundeskabinett eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen (vgl. nebenstehend verlinkten Artikel PSG II Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige vom 09.05.2015.
Für Mitgliedsorganisationen steht ferner die Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) BT-Drucksache 18/4282 als Download zur Verfügung. Mit dieser Stellungnahme wird der Änderungsantrag insgesamt unterstützt. Sie baut auf der bisherigen Forderung der BAGFW und des Paritätischen auf, dass das Neue Begutachtungsassessments (NBA) umgesetzt werden soll.
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PSG II Pflegereform: Paritätischer warnt vor Verschlechterungen für künftige Pflegebedürftige
PrävG: PrävG - Anhörung im Ausschuss für Gesundheit "Experten: Prävention breiter verankern" Downloads: pdf 2015-05-18 Stärkung Gesundheitsförderung und Prävention PrävG (94 KB) pdf PSG_18_14_0107.1_ÄA Koa_Art 6_PrävG (341 KB)
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