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G-BA: Hilfsmittel-Richtlinie - Verordnung und Auswahl von Hörhilfen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  hat 2014 die Hilfsmittel-Richtlinie "Verordnung und Auswahl von Hörhilfen" angepasst.  Mit diesem Beschluss hat der G-BA präzisiert, wann eine fachärztliche Verordnung von Hörhilfen für die Kostenübernahme zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erforderlich ist. Beispielsweise wurde klargestellt, dass bei der Verordnung von Hörhilfen der sogenannte Arztvorbehalt immer für die erstmalige Indikationsstellung gilt, da die Ursache des Hörverlustes vor der Erstversorgung abzuklären ist. Desweiteren hat der G-BA Fallkonstellationen für jede weitere Abgabe von Hörhilfen festgelegt, in denen als Folgeverordnung eine erneute fachärztliche Diagnose oder Therapieentscheidung medizinisch geboten ist. Neben den Präzisierungen zum Arztvorbehalt wurde mit dem Beschluss auch eine Anpassungen der Versorgung bei einohriger Schwerhörigkeit sowie der Erfolgskontrolle der Hörgeräteversorgung vorgenommen.

Die Richtlinie ist zum 29.10.2014 in Kraft getreten und kann eingesehen werden unter: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/2045/

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