logo

SGB XI PNG: Zwischenlösung zur Umsetzung der Regelungen über die ärztliche Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen (Informationspflicht)

Vollstationäre Pflegeeinrichtungen sind eigentlich ab Januar 2014 verpflichtet, die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach einer Regelprüfung darüber zu informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in den Einrichtungen geregelt sind.

Ein wirkliches/verständliches Verfahren, wie Einrichtungsträger ihrer Informationspflicht nachkommen sollen, besteht bisher nicht. Für Mitgliedsorganisationen ist als Zwischenlösung nebenstehende Information hinterlegt. Im Entscheidungsfall – also im Anschluss an eine Regelprüfung im nächsten Jahr – wären wohl alle Pflegekassen z.B. mittels der Textblöcke formlos und durchaus auf elektronischen Wege zu informieren. Der Informationspflicht wäre damit derzeit genüge getan.

verknüpfte Artikel:

 

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf  Schreiben GV

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.