Der GV informiert über die Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband zu neuen Regeln für die Abrechnung und Vergütung hausärztlicher Tätigkeiten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich mit Wirkung zum 1. Oktober 2013 auf neue Regeln zur Abrechnung und Vergütung hausärztlicher Tätigkeiten geeinigt. Ziel des "Einheitlichen Bewertungsmaßstabs" ist es, die hausärztliche Grundversorgung zu stärken. Es werden zusätzlich 124 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag steht für die neu aufgenommenen Leistungen der geriatrischen Versorgung, der allgemeinen Palliativversorgung und der Sozialpädiatrie zur Verfügung. Zur Verbesserung der fachärztlichen Grundversorgung sind ca. 126 Millionen Euro vorgesehen. Zudem ist die Versichertenpauschale künftig noch stärker nach Altersgruppen differenziert, um die altersspezifische Morbidität besser abzubilden. Statt bislang drei Altersgruppen gibt es künftig fünf (bis zum vollendeten 4. Lebensjahr, 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 19. Lebensjahr bis zum vollendeten 54. Lebensjahr, 55. Lebensjahr bis zum vollendeten 75. Lebensjahr und ab dem 76. Lebensjahr). Diese sind unterschiedlich hoch bewertet. Demnach erhalten Hausärzte die höchste Vergütung bei den unter 4 Jährigen und den Menschen ab dem 76. Lebensjahr. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Änderungen auf die Versorgung älterer Menschen haben werden. |
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