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Zusammenarbeit und Kooperationsvereinbarungen bei der Ärztlichen Versorgung in stationären Einrichtungen gem. § 114 SGB XI

Ab 01.01.2014 sind Kooperationsvereinbarungen, die Einrichtungen mit Ärzten geschlossen haben, nach einer Regelprüfung der Einrichtung den Landesverbänden der Pflegekassen mitzuteilen (§ 114 SGB XI).

Der Gesamtverband informiert, dass auf Bundesebene bereits Gespräche einer Konkretisierung stattfinden und zudem die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Verträge mit dem GKV-Spitzenverband abschließen können, um diese Leistung vergütet zu bekommen.

Für Mitglieder hinterlegt ist ein Interview zum Thema mit Herrn Werner Hesse vom Paritätischen Gesamtverband.

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  pdf  CAREkonkret_2013-05-03

 

 

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