Der Gesamtverband informiert über die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Danach hat die Bundesregierung am 24.04.2013 im Kabinett die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales vorgelegte Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschlossen. Die Verordnung hat das Ziel, durch eine geänderte Terminologie und Klarstellungen weitere Rechtssicherheit zu schaffen und die Inanspruchnahme der Wunschvorsorge zu erhöhen. Beispielsweise könnte der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin eine erste Anlaufstelle sein, wenn Beschäftigte einen Zusammenhang zwischen einer psychischen Störung und ihrer Arbeit vermuten. Auf diese Weise soll der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten verbessert sowie ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt und der notwendige Datenschutz gewährleistet werden. Zugleich wird die arbeitsmedizinische Vorsorge an den Stand der Wissenschaft angepasst und auf das notwendige Maß beschränkt.Für Mitgliedsorganisationen sind die Verordnung und eine Synopose mit den Änderungen hinterlegt. |
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