Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf für eine Verordnung zur Änderung der Pflegestatistik-Verordnung zur Durchführung einer Bundesstatistik über Pflegeeinrichtungen sowie über die häusliche Pflege (PflegeStatV) vorgelegt. Der Verordnungsentwurf basiert auf der mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz geänderten Ermächtigung des§ 109 SGB XI, nach dem die Bundesregierung Vorschriften zur Durchführung der Pflegestatistik erlässt. Mit der Änderung des § 109 SGB XI wurde die Grundlage für die Erhebung von Angaben zum Alter und zur differenzierten Erfassung der Ausbildung der Beschäftigten sowie zum Vorliegen einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz der Versicherten geschaffen. Rückmeldungen und Hinweise - auch oder insbesondere im Kontext der Berliner Zusatzerhebung zur amtlichen Pflegestatistik – möglichst bis zum 11.03.2013 an das Referat. |
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