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Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 02/2013, u. a. zu geänderten Rahmenverträgen TAPF und KUPF sowie Leistungen nach § 87 b SGB XI in der Tagespflege

Mit dem Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 02/2013 informiert die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales über die zum 01.01.2013 in Kraft getretenen Änderungen der Rahmenverträge nach § 75 SGB XI zur teilstationären Pflege und zur Kurzzeitpflege sowie über die Erweiterung der zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI auf die Tagespflege. Unter anderem wird ausgeführt, dass das Land Berlin als Vertragspartner nach § 85 SGB XI die Vereinbarungen über die Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI ebenfalls abgeschlossen hat und damit auch Bewohner, die nicht pflegeversichert sind oder die Vorversicherungszeiten noch nicht erfüllen, die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Anspruch nehmen können.

Das Schreiben vom 18.02.2013 über geänderte Rahmenverträge (RV) zur teilstationären Pflege sowie zur Kurzzeitpflege im Land Berlin - Leistungen nach § 87b SGB XI in der Tagespflege unter: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/sonstige/2013_02_18.html

Newsletter Berliner Sozialrecht unter: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/aktuell/index.html

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