Der Paritätische Gesamtverband informiert: Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem der Bundestag am 17. Januar 2013 das Gesetz zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme verabschiedet hat, bestätigte der Bundesrat am 1. Februar 2013 das Gesetz. Der Bundesrat erhob keinen Einspruch gegen das Gesetz, welches der Form nach kein zustimmungspflichtiges Gesetz durch die Länderkammer ist. Damit ist der gesetzgeberische Verlauf abgeschlossen und das Gesetz kann in Kraft treten. Sie finden als Anhang eine Erläuterung des Bundesrates zur aktuellen Gesetzesreform vom 01.02.2013. Der Paritätische hatte sich in seiner Stellungnahme und in der Expertenanhörung im Rechtsausschuss am 10. Dezember 2012 gegen die Gesetzesreform ausgesprochen, da sie den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention widerspricht. Sie finden die Paritätische Stellungnahme ebenfalls als Anhang.
Gabriele Sauermann DER PARITÄTISCHE Gesamtverband |
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