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Anmerkungen zum SenGS - Änderungsentwurf des Berliner Rahmenvertrags nach gem. § 79 (1) SGB XII („Sicht der Pflege“)

 

In einer ersten Paritätisch-internen Bewertungsrunde ist der Verwaltungsentwurf dahingehend überprüft worden, was die Reglungsansätze für die ambulante und stationäre Pflege bedeuten würden. Dabei galt es auch mit zu bedenken, inwieweit hier der nachrangige Leistungsträger Reglungen verbindlich machen will, die mit dem vorrangigen Leistungsrecht kaum vereinbar erscheinen. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen sind die Überlegungen abrufbar hinterlegt. Sie sollen den Einstieg in eine noch intensiver zu führende fachliche Diskussion erleichtern.

verknüpfte Artikel:

 BRV (Berliner Rahmenvertrag gemäß § 79 Abs. 1 SGB XII) – Sen GS mit konkreten Überlegungen zur Neufassung

 

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  pdf  2012 12 BRV_Synopse_Neu-AnmerkungenSGBXI (170.94 kB)

 

 

 

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