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Standardisiertes Verfahren zur Refinanzierung der Altenpflegeausbildungsvergütung

FG stationär

Die AOK, federführend für die Leistungsträger, hat die nebenstehend für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen hinterlegten Dateien als Grundlage für die zukünftigen Regelungen zur Refinanzierung der Altenpflegeausbildung mit der Bitte um kurzfristige Bewertung und Stellungnahme zugeleitet.

Am Kern der veränderten Ausgangssituation der jährlichen Vergütungsfestlegung auf der Basis der gemeldeten Auszubildenden wird in jedem Falle festgehalten werden. Der Vorzug - auch dies wurde bereits bewertend erörtert - liegt in einem zukünftig weitaus geringeren Abstimmungsbedarf hinsichtlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen, wenn die aktualisierten Meldungen über den Stand der Auszubildenden einmal nicht beim Leistungsträger eingegangen sind.

Die LGS Parität bittet um kurzfristige Mitteilung, falls aus Sicht der Praxis aus einzelnen Regelungsansätzen im Vergleich zu dem bislang üblichen Verfahren, Probleme ersichtlich werden. Eine „Vorabbewertung" wird durch die LGS Parität vorgenommen. Der Text ist nebenstehend für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen hinterlegt.


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Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

pdf LGS Parität. Weitere Merkpunkte zur Refinanzierung des Ausbildungsbetrages, 15. 12. 2010 (6.13 kB)


pdf Ergebnisprotokoll der kleinen AG zur Ausbildungsvergütung ... (20.18 kB)

 

pdf ENTWURF ... Vereinbarung über Refinanzierung (41.88 kB)

pdf LGS Parität ... Vorabbewertung,

pdf 14. 12. 2010 (5.81 kB)

pdf ENTWURF ... vollstationäre Pflegeeinrichtung (14.72 kB)

pdf ENTWURF ... Kurzzeitpflege (14.71 kB)

pdf ENTWURF ... Tagespflegeeinrichtung (14.71 kB)

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