Die Pflegekassen und Verbände der Pflegekassen haben die Zuständigkeitsübersicht mit Stand 25.09.25 aktualisiert. Die verantwortliche Bearbeitung von Anträgen gem. §§85, 82a, § 43b sowie § 84 Abs. 9 i.V.m. § 85 Abs. 9-11 SGB XI ist der aktualisierten Zuständigkeitsübersicht zu entnehmen (s. Download). |
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AG § 75 SGB XI - Information der Kostenträger zum Bearbeitungsverfahren im Land Berlin ab 11.08.2023 (Aktualisierte Zuständigkeitsübersicht)
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