Mit dem IPREG (vgl. nebenstehend verlinkte Artikel) und vielen weiteren Entwicklungen wurden nun am 3.4.2023 Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege verabschiedet. Damit sind Umsetzungen im Land Berlin notwendig. Weitere Informationen in der Zusammenfassung für die Fachgruppe Pflege stationär nebenstehend.
Zum Kontext vgl. nebenstehende Verlinkungen und Downloads sowie zur Einordnung die Stichworte "Anlage B - Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen mit schweren und schwersten neurologischen Schädigungen (Wachkoma/ Remissionsphasen)" und "Anlage C – besonderer pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsbedarf von langzeitbeatmeten Pflegebedürftigen" des Rahmenvertrags SGB XI.
|
Tweet
Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf 23 0600 Sachstand AKI §132a V und 132l V (153 KB) |