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Anhörung zum GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) am 10.09.2010

FG StatPflegVers (277)

Der Paritätische Gesamtverband informiert:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Paritätische hat an der Anhörung des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin am 10.09.2010 teilgenommen. Folgende Themen wurden mit dem BMG erörtert:

1. Verwaltungskostenbudgetierung
2. Stationäre Versorgung
3. Vertragsärztliche Versorgung
4. Hausärztliche Versorgung
5. Vertragszahnärztliche Versorgung
6. 3-Jahresregelung
7. Finanzierung und Sozialausgleich

In Rahmen der Anhörung wurde deutlich, dass die Kostendämpfungen im stationären Bereich zu Lasten der Leistungserbringungen gehen, die so nicht hinnehmbar sind. Außerdem konnten wir uns zu Fragen der Beitragssatzerhöhung und der Ablehnung einer weiteren unparitätischen Finanzierung äußern.

Der weitere Zeitplan im Gesetzgebungsverfahren sieht eine Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages für den 04. und 06. Oktober 2010 vor. Das Gesetzgebungsverfahren soll mit der Bundesratssitzung vom 17.12.2010 zum Abschluss kommen, sodass das Gesetz zum 01.01.2011 in Kraft treten soll. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung zeitnah informieren.

Mit freundlichen Grüßen


Werner Hesse                       Jeannette Arenz
Geschäftsführer                    Abteilungsleiterin

verknüpfte Artikel:

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum GKV-Finanzierungsgesetz

 

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