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Mindestlohn in Pflegebranche - Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage

FG StatPflegVers (265)

Der Paritätische Gesamtverband teilt mit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

angehängt finden Sie die Antwort der Bundesregierung (17/2844) auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE  (17/2768) zum Thema Mindestlohn in der Pflegebranche. Nach Auffassung der Bundesregierung ist der Mindestlohn eine Untergrenze und darf nicht als Normlohn missverstanden werden. Die Mindestentgelte sollen laut Bundesregierung die Attraktivität des Pflegeberufs steigern. Den Unterschied des Branchenmindestlohns zwischen Ost- und Westdeutschland begründet die Regierung mit den bestehenden Vergütungsstrukturen der Pflegebranche. Den Angaben zufolge beträgt der durchschnittliche Bruttostundenverdienst derzeit mehr als 14 Euro im Westen und im Osten rund 3 Euro weniger.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

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icon Antwort der Bundesregierung auf Kleine Anfrage zum Thema Mindestlohn in der Pflegebranche (101.79 kB)

 

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