Im Ergebnis weiterer Hinweise aus den aktuellen Verhandlungen wurden die Antragsblätter für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und teilstationäre Pflegeeinrichtungen korrigiert. Der Auslastungsgrad unter Punkt 9 wird nun auch mit zwei Stellen nach der Komma angepasst (Zellen: Voll: E130 – Bezug auf D 90; TAPF: E119 – Bezug auf D80 und KUPF: E 90 – Bezug auf E 52). |
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