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§ 113 SGB XI teilstationär auf der Bundesebene

FG stationär


Der Paritätische Gesamtverband hat die Paritätische Landesverbände über den Verhandlungssachstand in der AG § 113 SGB XI teilstationär informiert.

Eine abschließende Verständigung auf einen konkreten Text kann kurzfristig nicht erwartet werden.

Je stärker aber dauerhaft die Möglichkeit genutzt wird, in den Verhandlungen auf die konkreten Arbeitsinhalte des teilstationären Leistungsfeldes Bezug zu nehmen, um so größer die Wahrscheinlichkeit, dass eine endgültige Abkehr von dem Versuch, die schematischen stationären Regelungen eins zu eins auf die teilstationäre Leistung zu übertragen, vollzogen wird..

Der Paritätische Gesamtverband hat sich ausdrücklich für die Rückmeldungen zu den bisherigen Verhandlungen aus den Landesverbänden bedankt. Sie erleichtern die Bezugnahme auf Inhalte. Die Leistungserbringer haben über den nebenstehenden Download die Möglichkeit, sich mit dem (auf den ersten Textseiten) fortgeschriebenen Vereinbarungstext und den offenen Formulierungen auseinanderzusetzen und wiederum entsprechende Bewertungen und Kommentierungen abzugeben.

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf Protokoll über die 2. Sitzung der AG § 113 SGB XI teilstationär am 08. 03. 2010 (574.04 kB)


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