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Kurze Frist bei Antrag auf Einzelvergütungsverhandlungen stationär zu beachten

FG stationär


Die Verhandlungen der AG § 75 SGB XI am 17. 11. 2009 haben zu keiner Annäherung der Standpunkte geführt:
Die Leistungsträger sind nicht bereit, ihr lineares Vergütungsfortschreibungsangebot zu erhöhen. Sie wollen einerseits eine "Basisbereinigung für das Jahr 2010" zur Grundlage machen; andererseits fordern sie über einen Kostennachweis von den Einrichtungen Informationen ab, die die faktisch gemeinte Basis erst veranschaulichen könnten.

Insofern haben die Einrichtungen zunächst für sich zu überprüfen, inwieweit sie mit den linearen Fortschreibungsangeboten im Gruppenpflegesatz die geeignete Refinanzierung für den für die nächsten zwei Jahre zu erwartenden Aufwand sehen.

Einrichtungen, für die ein weitergehender Finanzierungsbedarf unabweisbar ist, haben zweifelsohne dies bereits gegenüber den Heimbeiräten kommuniziert. Sie sollten im Interesse einer nahtlos sich anschließenden Vergütungsvereinbarung zum 01. 01. 2010 umgehend die Leistungsträger zu Verhandlungen auffordern (Sechswochenfrist im Sinne des § 85 Absatz 5 SGB XI). Die Zeit ist knapp, aber es könnte reichen.

Im Hinblick auf dann mögliche Schiedsstellenverfahren muss zunächst auch darauf eingegangen werden, dass ein nachvollziehbares Kostenblatt in einer Form, wie sie für die ("Einzel-")Anschlussvergütungen erforderlich wäre, derzeit nicht zur Verfügung steht.

Es ist für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen als Muster ein Anforderungsprofil für Verhandlungsunterlagen hinterlegt, das in dieser Form für die Einzelvergütungsverhandlungen bislang relevant war. Es ist davon auszugehen, dass die im Formblatt genannten Unterlagen ausreichen, um ein Fortschreibungsverlangen zu begründen. Die von den Leistungsträgern in ihrem Arbeitsentwurf eines Systemblatts insgesamt enthaltenen Nachweispflichten dürften dagegen aus § 85 Absatz 3 SGB XI heraus kaum begründbar sein.

Selbstverständlich steht es den Einrichtungsträgern auch frei, das Antragsverfahren in ruhigerer Form vorzubereiten und ggf. die Vergütungen, die bislang bestehen, weiter laufen zu lassen. Bei einer verkürzten Vergütungsperiode für 2010 ergäben sich dann faktisch allerdings höhere Steigerungsraten, sofern die Jahresbetrachtung als Grundlage gewählt wird.

Die Information aus dem Ablauf der AG § 75 am 17. 11. 2009 und die sich daraus ergebenden möglichen Konsequenzen für die zukünftigen Formen von Vergütungsfindungen sind für die Paritätischen Mitglieder als Download abrufbar hinterlegt.

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Downloads für Mitglieder:

document ... stationäre Pflegeeinrichtungen - Entgeltverhandlungen 2010 und 2011 -

document M u s t e r (52.5 kB)

 

pdf AG § 75 SGB XI. Arbeitstreffen am 17. 11. 2009. Ergebnisvermerk und Kommentar (18.58 kB)


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