FG StatPflegVers (388)
Der Paritätische Gesamtverband informiert über das Treffen der Vereinbarungsparteien nach § 113 SGB XI. Erörterungsgegenstand waren die Maßstäbe und Grundsätze nach § 113 SGB XI ambulant und stationär sowie die Anforderungen an Zuverlässigkeit unabhängig von der Qualifikation von Prüfinstitutionen (§ 114 Absatz 4 SGB XI). Da eine Annäherung der Standpunkte auch für weitere Verhandlungen nicht erwartet werden kann, erfolgte eine Verständigung dahingehend, noch nicht geeinigte Verhandlungsstände der Schiedsstelle Qualitätssicherung nach § 113 b SGB XI zur Entscheidung zu übergeben. Eine ausführliche Information des Paritätischen Gesamtverbandes und der Versuch, durch unterschiedliche Schriftfarben die auseinanderdriftenden Positionen der Leistungserbringer und Leistungsträger widerzuspiegeln, sollen dazu beitragen, die Verhandlungsabläufe den Leistungserbringern zu übermitteln, die - so oder so - abzuwarten haben, wie denn die abschließende Definition des Handlungsrahmens beschaffen sein wird, ohne dass in der gegenwärtigen Phase die Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung gegeben ist. Insofern „reicht es" vielleicht, hier selektiv Einblicke in das umfangreiche Material zu nehmen. |
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Downloads für Mitglieder: pdf ambulant § 113 Konsens-Dissens (301.12 kB) pdf Anlage 2c Maßstäbe und Grundsätze AG § 113 SGB XI Zertifizierung (111.34 kB) pdf Beschlüsse Plenum § 113 SGB XI vom 14.10.09 (22.03 kB) stationär § 113 Konsens-Dissens (350.73 kB) pdf Info Pari GV. Maßstäbe und Grundsätz zur Weiterentw. der Pflegequalität (15.05 kB) |
Vereinbarungsparteien nach § 113 SGB XI weiterhin uneinig
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