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Ortsübliche Vergütung gemäß § 72 SGB XI

Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf die Interpretationshilfe des Bundesministerien zum Thema "ortsübliche Vergütung" und berichtet über einen Erörterungstermin der am 24. 09. beim BMG stattgefunden hat.
Dort wurde deutlich, dass nicht nur die Verbände der Leistungserbringer die Interpretationshilfe für problematisch erachten. Bedenken waren auch auf Seiten der Leistungsträger zu registrieren.

Die Leistungserbringerverbände prüfen derzeit, ob sie die für kritisch gehaltenen Aspekte den an der Texterstellung beteiligten BMG und BMAS noch einmal schriftlich übermitteln sollten.
Den zusammengefassten Gesprächsablauf beim BMG können die Paritätischen Mitglieder als Download abrufen.

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pdf Interpretationshilfe des BMG und BMAS zur ortsüblichen Vergütung gemäß § 72 SGB XI (12.95 kB)


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