FG StatPflegVers (21)
Der Gesamtverband informiert zum Stand der Gesetzesinitiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege "Initiative zur Präzisierung des § 127 Abs. 2 SGB V - Für eine gerechte Inkontinenzhilfsmittelversorgung von in stationären Pflegeeinrichtungen lebenden Versicherten und ein kohärentes Gesundheitssystem!"
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 18.11.2011 hatten wir Sie über die Gesetzesinitiative der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege "Initiative zur Präzisierung des § 127 Abs. 2 SGB V - Für eine gerechte Inkontinenzhilfsmittelversorgung von in stationären Pflegeeinrichtungen lebenden Versicherten und ein kohärentes Gesundheitssytem!" informiert und Ihnen das Anschreiben der BAGFW an Herrn Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (s. Anlage) übermittelt. Zwischenzeitlich liegt uns die Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vor (s. Anlage). In dem Anwortschreiben wird durch die Parlamentarische Staatssekretärin Frau Annette Widmann-Mauz dargestellt, dass nach Auffassung des Gesetzgebers auch in der Hilfsmittelversorgung ein geordneter Wettbewerb am ehesten zu sachgerechten Ergebnissen im Interesse aller Beteiligten führe, eine stärkere wettbewerbliche Ausrichtung dieses Bereiches sei diesem Grundsatz folgend durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz erfolgt. Die Regelungen für die Inkontinenzversorgung würden auch für stationäre Pflegeeinrichtungen gelten, die als Leistungserbringer und Vertragspartner von Krankenkassen die Versorgung der Heimbewohner mit Inkontinenzhilfen übernehmen wollen. Eine Regelungslücke sei insofern nicht ersichtlich. Die Rechtslage sei eindeutig. Das Leistungserbringer mit verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Vertragspreise abrechnen müssen, sei eine Folge des Wettbewerbs und kein spezifisches Problem von stationären Pflegeeinrichtungen. Soweit bei einer Versorgung von Versicherten durch externe Leistungserbringer Qualitätsprobleme auftreten, wird in dem Schreiben der Einrichtung empfohlen, sich im Auftrag des Versicherten an die jeweilige Krankenkasse zu wenden, da diese die bedarfsgerechte und qualitativ einwandfreie Versorgung sicherzustellen habe. Im Ergebnis der Ausführungen in dem Antwortschreiben wird seitens des BMG festgestellt, dass die geforderte Gesetzesänderung nicht in Aussicht gestellt werden könne, da diese den wettbewerblichen Ansatz ad absurdum führen würde. Soweit Vereinfachungen in der Versorgung von in einer stationären Pflegeeinrichtung lebenden Versicherten mit Inkontinenzhilfe auf der Grundalge des geltenden Rechts möglich seien, könnten entsprechende Vorschläge bei den Beratungen über die im GKV-Versorgungsstrukturgesetz vorgesehenen Rahmenempfehlungen zum Bürokratieabbau in der Hilfsmittelversorgung zur Diskussion gestellt werden. Nach Einschätzung der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege auf der Bundesebene würde eine nochmalige Intervention zum jetzigen Zeitpunkt zu keinem anderen Ergebnis führen. Um weiter an dem Thema zu bleiben, wird erwogen, eine Aufnahme in die vom Bundesverband Medizintechnologie (BVMed), Pflegeheimbetreibern und Krankenkassen initiierte Arbeitsgruppe „zur Optimierung der Inkontinenz-Versorgung in institutionellen Einrichtungen" anzustrengen. Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff
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BAGFW. Gesetzesinitiative Inkontinenzhilfsmittelversorgung (41.49 kB)
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Gesetzesinitiative BAGFW zur Inkontinenzversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen
- Kategorie: P4 Gremien Pflege - extern
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