Der Gesamtverband informiert über die Genehmigung der "Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Genehmigung ist jedoch für den GKV-Spitzenverband mit erheblichen Auflagen verbunden. Diese Auflagen entsprechen nach einer ersten Lektüre auch den Forderungen der differenzierten BAGFW – Stellungnahme. Mitgliedsorganisationen steht als Download das Schreiben des BMG sowie eine erste Überblicksinformation als Download zur Verfügung. Ferner sind für die neue PTV-S das Layout der Veröffentlichungen einschließlich Erläuterungstext und Bewertungssystematik als Download hinterlegt. Die geänderte QPR tritt zum 01. Februar 2014 in Kraft. |
verknüpfte Artikel: Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR) und PTV-S - gegenwärtiger Sachstand Entwurf Qualitätsprüfungs-Richtlinien nach § 114 SGB XI (QPR)
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Downloads für Mitglieder: pdf GV_Genehmigung der QPR durch das BMG - nur mit Auflagen
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