FG stationär
Die Hoffnung, über eine Fortschreibung des "Berliner Projekts" Optionen zu schaffen für die Verbesserung der ärztlichen Versorgung in weiteren Pflegeeinrichtungen, ist trügerisch! Aktuell ist eine zusätzliche Vertragsvariante Gegenstand der Erörterung, die auf der Grundlage von § 73 c SGB V die ärztliche Versorgung im Berliner Projekt regeln soll. Der Vertragsrahmen erweitert sich entsprechend, da weitergehend auch eine Vereinbarung nach § 140 a SGB V in Verbindung mit § 92 b SGB XI vorausgesetzt wird. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen als Träger von stationären Pflegeeinrichtungen, die ihrerseits auf der Suche nach Lösungsansätzen für die ärztliche Versorgung sind, sind die derzeitigen Diskussionsstände nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt. |
verknüpfte Artikel: Fortführung des „Berliner Projekts zur medizinischen Versorgung in Pflegeeinrichtungen“
Downloads: pdf pdf § 73 c SGB V (96.99 kB)
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Diskussionsstand Berliner Projekt November 2010 (1.69 MB)
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Aktueller Diskussionsstand um das Berliner Projekt zur med. Versorgung in Pflegeeinrichtungen
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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