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§ 113 SGB XI - Aktualisierung Anlage 4 der MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht

Die vom Qualitätsausschuss Pflege in seiner Sitzung am 14.02.2023 beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze in der vollstationären Pflege (Änderungen in Anlage 4 der MuG; Fußnote) sind im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden.

Es handelt sich bei der Änderung um eine Klarstellung bezüglich des Umgangs mit den problematischen Auffälligkeitskriterien 1-4 zur Übernahme vorheriger Einschätzungsergebnisse. Die Fußnote stellt dabei die Aussetzung dieser Kriterien sicher, bis im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluierung gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 5 SGB XI ggf. neue Kriterien entwickelt werden:

"Das Verfahren zur Plausibilitätskontrolle für die Überprüfung der Übernahme vorheriger Einschätzungsergebnisse wird ausgesetzt, bis wissenschaftliche Erkenntnisse dazu vorliegen, ob und wie bei der statistischen Plausibilitätskontrolle die Übernahme vorheriger Einschätzungsergebnisse beurteilt werden kann."

Hinterlegt wurden die Anlage 4 Maßstäbe und Grundsätze in der vollstationären Pflege sowie zur besseren Übersicht die Beschlussfassung im Änderungsmodus (Änderungen in der Fußnote auf S. 3)

 

Wie gewohnt finden sich die aktuellen Dokumente auch auf Webseite des Qualitätsausschusses Pflege: https://www.gs-qsa-pflege.de/dokumente-zum-download/

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 SGB XI - Aktualisierung MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht (Stand 22.12.2022, ergänzt 07.02.2023)


Downloads für Mitglieder:

pdf 23 05 MuG vollstationäre Pflege Anlage 4 (150 KB)

pdf 23 0512 MuG vollstationäre Pflege Anlage 4 ENTWURF Änd (157 KB)

 

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