Die Heimaufsicht Berlin teilte am 01.03.2023 mit, dass sie ab März 2023 die neuen Prüfrichtlinien zur Durchführung von Aufsichtsprüfungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen anwendet. Die vorliegenden Richtlinien wurden in enger Zusammenarbeit mit den Senatsverwaltungen für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie für Integration, Arbeit und Soziales erarbeitet.
Auszug aus dem Anschreiben an die Verbände (s. Download) „Die Prüfrichtlinien zur Durchführung von Aufsichtsprüfungen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen stellen einen verbindlichen und einheitlichen Standard für die Prüftätigkeit der Berliner Heimaufsicht dar. Im Verlauf der letzten Jahre haben sich Strukturen ebenso wie Schutzbedarfe verändert. Deshalb wurde das „Gesetz über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen“ (Wohnteilhabesetz - WTG) weiterentwickelt. Die Novellierung des WTG machte die Überarbeitung der Prüfrichtlinien erforderlich. Die Prüfrichtlinien stellen für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Heimaufsicht eine verbindliche und handlungsleitende Grundlage zum Prüfprozess und der anschließenden Erstellung eines Prüfberichtes dar. Damit verbunden ist das Ziel, Transparenz über die Vorgehensweise für alle am Prüfgeschehen beteiligten Personen, Einrichtungen und Institutionen zu schaffen. "
Die geltenden Prüfrichtlinien sind auf der Webseite der Heimaufsicht veröffentlicht: https://www.berlin.de/lageso/soziales/heimaufsicht/downloads/
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