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§ 115 SGB XI: QDVTP - Qualitätsdarstellungsvereinbarung nach § 115 Absatz 1 Satz 2ff. SGB XI für die Tagespflege und dazugehörige Anlagen (gültig ab 01.01.2022)

Die Geschäftsstelle des Qualitätsausschuss Pflege hat nach Genehmigung des BMG die Vereinbarung nach § 115 Abs. 1a SGB XI über die Darstellung und Bewertung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen nach §§ 114 f. SGB XI- Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDVTP) - vom 13.04.2021 nebst den Anlagen 1 bis 6 veröffentlicht.

Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung tritt ab 01.01.2022 in Kraft.

 

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QPR TAPF gem. §114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege nach § 114 SGB XI (QPR TAPF) genehmigt - erstmals eigene Qualitätsprüfungs-Richtlinien

QDV TP gemäß § 115 Abs. 1a SGB XI - Qualitätsausschuss Pflege beschließt Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die Tagespflege (QDV TP) ; gültig ab voraussichtlich 01.01.2022

§ 114 SGB XI - Präsentation: Vorstellung der QPR Tagespflege vom 28.04.2021


Downloads für Mitglieder:

pdf Qualitätsdarstellungsvereinbarung Tagespflege QDVTP (102 KB)

pdf Anlage 1 QDVTP Qualitätsdarstellung (111 KB)

pdf Anlage 2 QDVTP Einrichtungsinformationen (267 KB)

pdf Anlage 3 QDVTP Darstellung Einrichtungsinformationen (223 KB)

pdf Anlage 4 QDVTP Veröffentlichung Prüfergebnisse (64 KB)

pdf Anlage 5 QDVTP Bewertungssystematik (189 KB)

pdf Anlage 6 QDVTP Darstellung Prüfergebnisse (258 KB)

 

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