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GKV-SV / MDS: Bundesweit einheitliche Maßgaben für Begutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie nach § 147 Abs. 1 Satz 3 SGB XI vom 24. März 2021

Der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) hat die im Downloadbereich hinterlegten Maßgaben zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Benehmen mit dem GKV-Spitzenverband und unter Beteiligung der Medizinischen Dienste/der Sozialmedizinischen Expertengruppe Pflege (SEG 2)  entwickelt.

In den Maßgaben wird geregelt, unter welchen Schutz- und Hygienemaßnahmen eine persönliche Untersuchung im Wohnbereich (Häuslichkeit oder stationäre Pflegeeinrichtung) der Versicherten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit vorzunehmen ist und bei welchen Fallkonstellationen eine Begutachtung ohne Untersuchung im Wohnbereich der Versicherten erfolgt.

Grundsätzlich erfolgt die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit durch eine umfassende persönliche Befunderhebung im Wohnbereich der antragstellenden Person. Bis zu dem gemäß EpiLage-Fortgeltungsgesetz bestimmten Zeitpunkt kann die Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI davon abweichend ohne Untersuchung der Versicherten in deren Wohnbereich durchgeführt werden, wenn dies zum Schutz der vulnerablen Personengruppe der Pflegebedürftigen oder zum Schutz der Gutachterinnen und Gutachter vor einer Ansteckungsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus zwingend erforderlich ist.

Die Maßgaben gelten bis zu dem mit dem in Artikel 4 Nr. 5 (zu § 147 SGB XI) des EpiLage-Fortgeltungsgesetzes festgelegten Zeitpunkt 30. Juni 2021 (vorbehaltlich des Inkrafttretens des Gesetzes).

 

Weitere Informationen auf der Webseite des MDS:

https://www.mds-ev.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/keine-regelpruefungen-und-persoenlichen-hausbesuche-waehrend-der-aktuellen-kontaktbegrenzung-2.html

 

 

Verknüpfte Artikel:

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) – im Bundestag verabschiedet (Stand 04.03.2021)

 

GKV-SV / MDS: Verlautbarung zu Qualitätsprüfungen und Hausbesuchen - Regelungen bis 07.03.2021

Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0324 Maßgaben MDS Pflegebegutachtung fin (585 KB)

 

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