logo

QPR TAPF gem. §114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege nach § 114 SGB XI (QPR TAPF) genehmigt - erstmals eigene Qualitätsprüfungs-Richtlinien

Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November 2020 die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die Tagespflege einschließlich Anlagen 1 – 6 genehmigt. Die QPR – Tagespflege wird gemeinsam mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung Tagespflege nach § 115 Absatz 1a SGB XI in Kraft treten, die wiederum noch nicht abschließend erarbeitet ist. Hierfür ist ein Beschluss des Qualitätsausschuss Pflege erforderlich und sofern der Zeitplan hierfür eingehalten werden kann, tritt beides zum 01. April 2021 in Kraft.

Entsprechend den Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (§ 114a Abs. 7 SGB XI) hat der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e. V. Richtlinien über die Durchführung der Prüfung der in Tagespflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI zu beschließen. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen haben nach § 118 Abs. 1 SGB XI bei der Erstellung der QPR TP beratend mitgewirkt. Mit dem beigefügten Entwurf der Qualitätsprüfungs-Richtlinien einschließlich der Anlagen 1 - 6 wird die Durchführung der Qualitätsprüfung im Bereich der Tagespflege in verfahrensrechtlicher Hinsicht konkretisiert. Grundlage für die Richtlinien sind die Ergebnisse des von den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI vergebenen Projektes „Entwicklung der Verfahren und Instrumente für die Qualitätsprüfung und Darstellung in der stationären Pflege“ (2018) sowie die am 18.02.2020 beschlossenen Maßstäbe und Grundsätze (MuG) für die Tagespflege.

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass die künftige QPR TP durchgängig auf dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff aufbaut und damit auch durchgängig den Prozess des neuen Pflegeverständnisses von der Begutachtung, Feststellung der Pflegebedürftigkeit, über den Pflegeprozess und dessen Dokumentation bis hin zur internen Qualitätsbewertung und externen Qualitätssicherung fortsetzt. Allerdings wird in der QPR TP nicht ein einziges Mal das Wort „Ergebnisqualität“ benutzt. Da die MuG Tagespflege festlegen, dass „Wesentliche messbare Aspekte der Ergebnisqualität ... im Rahmen der externen Qualitätsprüfungen berücksichtigt“ werden, hätten erwartet werden können, dass die Richtlinie für die externe Qualitätsprüfung dies auch so benennt und nicht nur indirekt in den Anlagen – wie nun vorliegend – aufgreift.

Der Prüfkatalog besteht aus bewertungsrelevanten und darstellungsrelevanten Qualitätsaspekten in 6 Bereichen:

  1. Mobilität und Selbstversorgung (Mobilität, Ernährung, Kontinenz, Körperpflege)
  2. Unterstützung im Umgang mit krankheits‐oder therapiebedingten Anforderungen (Schmerzmanagement, Wundversorgung u. a.)
  3. Gestaltung des Alltagslebens und Förderung sozialer Kontakte (Kommunikation, Tagesstrukturierung u. a.)
  4. Besonderer Bedarf (Pflegeüberleitung, herausforderndes Verhalten, FEM u. a.)
  5. Übergreifende Aspekte (Hygiene, Hilfsmittel u. a.)
  6. Einrichtungsinterne Organisation und internes Qualitätsmanagement

Die Informationsgrundlagen der Prüfung werden sein:

  • Verfassung und Auskunft der/des Pflegebedürftigen
  • Fachgespräch und mündliche Auskünfte der Pflegekräfte
  • Dokumentation
  • Beobachtungen

Dem Fachgespräch kommt im neuen Prüfverfahren ein höherer Stellenwert zu. I.d.R. hat die fachlich schlüssige, mündliche Darstellung der Versorgung, der Bedarfskonstellation und anderer Sachverhalte einen ebenso hohen Stellenwert wie die schriftliche Dokumentation.

Die Grundlagen der Bewertung im fachlichen Dialog sind:

  • Schlüssige Darstellung der Versorgung
  • Nachvollziehbare Beschreibung von Beeinträchtigungen und Bedarf
  • Plausible Beschreibung von Verläufen und Zustandsänderungen
  • Begründung für vorübergehende Abweichungen von der Maßnahmenplanung
  • Sind negative Konsequenzen für die/den Pflegebedürftigen zu beobachten und wie wird darauf reagiert?

Charakter der Bewertungsfragen hat sich geändert:

In dem alten Prüfkonzept stationär und ambulant wurde abgefragt, ob Anforderung erfüllt wurden oder nicht. Nun wird danach gefragt, ob Risiken entstanden oder negative Folgen eingetreten sind.

Der Ablauf der Prüfung wird sich in der Regel wie folgt darstellen:

  • Einführungsgespräch, Stichprobe (Zufallsstichprobe) und Einverständniserklärung
  • Beurteilung der Qualitätsaspekte beim einzelnen TP-Gast: 1. Informationserfassung, 2. Bearbeitung der Leitfragen, 3. Bewertung und Beschreibung festgestellter Auffälligkeiten
  • Abschlussgespräch

Die Bewertungen werden wie folgt vorgenommen:

Abstufungen von A) – D) (analog stationär) sollen sichtbar machen, inwieweit aus einem fachlichen Defizit tatsächlich negative Folgen für den Bewohner erwachsen sind.

Veröffentlichung:

Es wird keine Noten, Ampel o. ä. geben. Die Ergebnisse werden nicht aggregiert zu Bereichs- oder Gesamtnoten und die Veröffentlichung erfolgt analog nach dem stationären Muster. Indikatoren sind zunächst nicht vorgesehen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

QPR TAPF gem. §114 SGB XI - Entwurf Qualitätsprüfungs-Richtlinien Tagespflege nach § 114 SGB XI (QPR TAPF)

§ 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR) Tagespflege veröffentlicht (tritt vermutlich ab 01.04.2021 in Kraft)

Downloads für Mitglieder:

20 1103 QPR TP

pdf 20 1103 QPR TP Prüfbogen A Anlage 1 (224 KB)

pdf 20 1103 QPR TP Anlage 3 (579 KB)

pdf 20 1103 QPR TP Anlage 4 (409 KB)

pdf 20 1103 QPR TP Anlage 5 (409 KB)

pdf 20 1103 QPR TP Anlage 6 (468 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.