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Schreiben der AOK Berlin-Brandenburg zum Thema "Externe Qualitätssicherung" vom 10. 08. 2010

FG stationär


Das Paritätische Fachreferat 'Ambulante Pflege und Hospize' ist zwischenzeitlich mit einem Schreiben der AOK "offiziell" informiert worden, dass sich die Gepflogenheiten im Nachgang des Prüfgeschehens, auch in Bezug auf die Zuständigkeiten bei den einzelnen Leistungsträgern, verändert haben.

Der Hinweis, dass ein Pflegekassenverband "im Einzelnen die Fallbetreuung durchführt", ist von grundsätzlicher Bedeutung. Hier können sich im Detail Veränderungen in den Zuständigkeiten ergeben. Es dürfte auch für die stationäre Pflege kein Problem sein, sich an dieser Information zu orientieren, auch wenn es noch keinen "offiziellen Hinweis" gegeben hat.

 

verknüpfte Artikel:

MDK-Prüfungen von Pflegeeinrichtungen - Anhörungsverfahren gem.§ 115 (2) SGB XI i.V. mit § 24 SGB X

 

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pdf AOK - 08/2010. Externe Qualitätssicherung (88.75 kB)

 

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