FG stationär
Der Hinweis, dass ein Pflegekassenverband "im Einzelnen die Fallbetreuung durchführt", ist von grundsätzlicher Bedeutung. Hier können sich im Detail Veränderungen in den Zuständigkeiten ergeben. Es dürfte auch für die stationäre Pflege kein Problem sein, sich an dieser Information zu orientieren, auch wenn es noch keinen "offiziellen Hinweis" gegeben hat.
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verknüpfte Artikel: MDK-Prüfungen von Pflegeeinrichtungen - Anhörungsverfahren gem.§ 115 (2) SGB XI i.V. mit § 24 SGB X
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Schreiben der AOK Berlin-Brandenburg zum Thema "Externe Qualitätssicherung" vom 10. 08. 2010
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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