Aufgrund der Entwicklungen der Corona-Pandemie wurden im Rahmen des Covid-19 Krankenhausentlastungsgesetztes die Regelprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und § 275b Abs. 1 SGB V bis zum 30.09.20 ausgesetzt. Diese können nach einer erneuten Risikobeurteilung bei Fortbestehen oder erneutem Risiko für ein Infektionsgeschehen im Zusammenhang mit dem Coronavirus durch Rechtsverordnung um jeweils bis zu einem halben Jahr verlängert werden.
In diesem Zusammenhang wurden die Qualitätsprüfungs-Richtlinien vom GKV-SV unter Beteiliung des MDS und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V angepasst. Es handelt sich um Änderungen der QPR vollstationär, QPR Teil 2 stationäre Pflege (Tagespflege), QPR Teil 1 ambulante Pflege und QPR HKP ambulante Pflege. Ebenfalls hinterlegt ist die gemeinsame Stellungnahme mit den Verbänden der BAGFW zur Anpassung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien zur Durchführung von Anlassprüfungen für den Zeitraum der ausgesetzten Qualitätsprüfungen aufgrund der Corona-Pandemie. |
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