logo

§ 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI - Entwicklung der Qualität in der ambulanten Pflege: Kurzfassung des Abschlussberichts veröffentlicht

Für den Forschungsauftrag zur Entwicklung der Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung und -darstellung in der ambulanten Pflege gemäß §§ 114 ff. SGB XI und § 115 Abs. 1a SGB XI steht nun auf der Webseite des Qualitätsausschusses Pflege die Kurzfassung des Abschlussberichts neben dem bereits bekanntem Abschlussbericht zur Verfügung (Abschnitt: "Dokumente zum Download").

Weiterhin wurden die aktualisierten Informationen über den Entwicklungsstand des Auftrages veröffentlicht (Abschnitt: "Qualität für die Pflege - Unsere aktuellen Projekte"): www.gs-qsa-pflege.de

Für die Qualitätsprüfung und die Veröffentlichung der Qualität in der ambulanten Pflege definierten Wissenschaftler im Auftrag des Qualitätsausschusses Pflege geeignete Kriterien und Darstellungsformen. Die Ergebnisse werden in einem Pilotversuch derzeit getestet. Hierzu konnte nach Abschluss des Vergabeverfahrens der Zuschlag am 03.04.2019 an das IGES Institut vergeben werden. Im Fokus der Pilotierung steht vor allem die Untersuchung der Praktikabilität und Zuverlässigkeit des Verfahrens. Erste Ergebnisse sollen Mitte 2020 vorliegen.

Zu dem neuen Prüfkonzept kann folgendes zusammengefasst werden:

  • Keine Indikatoren für die Erhebung und Qualitätsdarstellung, da aufgrund der Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege die Vergleichbarkeit nicht gegeben ist.
  • Abkehr von einer formalistischen Prüfung der Pflegedokumentation und anderer Unterlagen - analog stationär. Stattdessen höhere Bedeutung von Hausbesuch mit Inaugenscheinnahme, Fachgespräch und Gespräch mit Pflegehaushalt.
  • Das Prüfkonzept lässt eine intensivere fachlichen Diskussion im Rahmen der Prüfungen erwarten (Fachgespräch).
  • Ankündigung zwei Tage vor der Prüfung, was einer Gesetzesänderung bedarf.
  • Parallelität von Qualitäts-und Abrechnungsprüfung ist nicht zwangsläufig, was ebenfalls einer Gesetzesänderung bedarf.
  • Neues Prüfverfahren muss für bestehende und auf Basis des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs neu zu vereinbarende Rahmenvereinbarungen kompatibel sein.

 

Die Prüfbereiche teilen sich auf in: 

  • Bereich 1: Unabhängig von vereinbarten Leistungen zu prüfende Aspekte
  • Bereich 2: Versorgung im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen
  • Bereich 3: Maßnahmen im Rahmen ärztlich verordneter Leistungen
  • Bereich 4: Sonstige Qualitätsaspekte in der personenbezogenen Prüfung
  • Bereich 5: Einrichtungsbezogene Qualitätsaspekte

Qualitätsaspekte der Bereiche 2 und 3 werden nur geprüft, wenn es dazu eine vertragliche Vereinbarung gibt. Zusätzlich werden voraussichtlich Anforderungen an die "Spezielle Krankenbeobachtung“ und „Psychiatrische Krankenpflege“ formuliert.

Die Ergebnisse werden auch in Zukunft veröffentlicht. Genauso wie im stationären Bereich werden die Pflegenoten voraussichtlich abgeschafft und durch eine andere Darstellung ersetzt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 §114 SGB XI – Abschlussbericht Qualitätsprüfungen nach §§ 114 SGB XI und Qualitätsdarstellung nach § 115 SGB XI in der ambulanten Pflege

§ 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI - Anfrage Pilotierung neues Instrument Qualitätsprüfung ambulante Pflege

§ 113b SGB XI - Sachstandsdokumentation Entwicklung der Qualität in der Pflege gemäß § 113b SGB XI

Downloads für Mitglieder:

pdf Kurzfassung des Abschlussberichts ambulant von HS Osnabruck und IPW (306 KB)

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.