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§ 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI - Anfrage Pilotierung neues Instrument Qualitätsprüfung ambulante Pflege

Auf Basis des gesetzlichen Auftrags nach § 113b Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 SGB XI ist für die ambulante Pflege das im Rahmen des vorangegangenen Projektes entwickelte neue Instrument der Qualitätsprüfung zu erproben und zu überprüfen. Diese Pilotierung wird vom IGES Institut durchgeführt. Hierzu wird die Unterstützung von ambulanten Pflegediensten mit allgemeinen Leistungsspektrum benötigt, aber auch von Diensten aus dem Bereich der Psychiatrie und Häuslichen Intensivpflege (inkl. Kinderkrankenpflege).

Zusammen mit den anderen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den privaten Verbänden möchte der Paritätische Gesamtverband eine gemeinsame Einrichtungsliste erstellen, die dem IGES Institut zur Verfügung gestellt wird. Das IGES Institut nimmt dann die Auswahl der Einrichtungen vor.

Die Pilotierung findet in den Regionen Baden-Württemberg, Bayern, Berlin/Brandenburg (Region MDK Berlin-Brandenburg), Hessen und Nordrhein (Region MDK Nordrhein) statt. Die Auswahl der Projektregionen erfolgte auf Basis der Möglichkeiten des MDK einerseits und auf Grundlage der Vertragssituationen der Pflegedienste andererseits. Wie Sie wissen, ist die Grundlage des neuen Instruments der Neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Insoweit müssen Regionen einbezogenen werden, in den jedenfalls ein Teil des damit verbundenen Leistungsspektrums erbracht und bei der Leistungserbringung geprüft werden kann.

Folgende Anzahl an Pflegediensten soll in die Pilotierung einbezogen werden:

  • 15 gemeinnützige Pflegedienste mit allgemeinem Leistungsspektrum je Pilotregion
  • 15 private Pflegedienste mit allgemeinem Leistungsspektrum je Pilotregion
  • 3 gemeinnützige Intensivpflegedienste insgesamt
  • 7 private Intensivpflegedienste insgesamt
  • 7 gemeinnützige Pflegedienste mit psychiatrischer Spezialisierung insgesamt
  • 3 private Pflegedienste mit psychiatrischer Spezialisierung insgesamt

Es ist wichtig, ein möglichst differenziertes Bild über den möglichen Ablauf und ggf. auftretende Schwierigkeiten bei der Qualitätsprüfung ambulant zu bekommen. Als Download für interessierte Pflegedienste haben wir eine Information für die Pflegedienste angefügt. Was die Teilnahme an der Pilotierung für Einrichtungen konkret bedeutet, lässt sich auf S. 5 nachlesen.

Von den interessierten Einrichtungen benötigen wir folgende Angaben (nach Selbsteinschätzung):

-          Zuordnung Region:

-          Name der Einrichtung:

-          Straße und Hausnummer:

-          PLZ und Ort:

-          Name der Ansprechperson:

-          E-Mail Adresse der Ansprechperson:

-          Telefonnummer der Ansprechperson:

-          Spezialisierung Psychiatrie / Häusliche Intensivpflege:

-          Anzahl der betreuten Personen:

-          Lage (städtisch / ländlich):

-          Ggf. weitere Anmerkungen:

Bitte melden Sie sich bei Interesse an der Teilnahme an der Pilotierungsstudie bis Montag, den 8. Juli 2019 im Qualitätsmanagement des Referats zurück.

 

 

Verknüpfte Artikel:

pdf 17 0310 Wissenschaftlicher Auftrag § 113b SGB XI ambulant aktuelle Information (281 KB)

pdf 18 0613 Qualität ambulant Abschlussbericht samt Anhängen HSOS IPW final (2.44 MB)


Downloads für Mitglieder:

pdf Information für Pflegedienste Pilotierung Qualitätsprüfung ambulante Pflege (214 KB)

 

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