AOK verändert Abrechnungssystem. Rechnungslegungen für TAPF und KUPF im begrenzten Zeitraum mit besonderer Fristbeachtung
FG StatpflegVers In einem Musterschreiben an die Leistungserbringer der Tages- und der Kurzzeitpflege informiert die AOK über die Einführung eines neuen EDV-gestützen Abrechnungssystems Ende September 2009. Die Information ist mit Verfahrensvorschlägen unterlegt, wie mit Rechnungen für vorangegangene Leistungszeiträume umzugehen ist und von welchem Zeitraum an neue Rechnungen eingereicht werden sollen. Die allgemeinen Textfassungen der Informationen sind nebenstehend noch einmal als Download hinterlegt. Die Leistungserbringer werden gebeten, sich an den Bearbeitungsvorschlägen der AOK zu orientieren.
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AOK - Serienbrief - Abrechnung von Leistungen gemäß § 41 SGB XI für teilstationäre Pflegeeinrichtung
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AOK - Serienbrief - Abrechnung von Leistungen gemäß § 42 SGB XI für Kurzzeitpflegeeinrichtung - Juli
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