FG stationär
Der Paritätische Gesamtverband:
in einer am 26.03.2010 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem zur Überprüfung von Pflegeeinrichtungen anhand der ersten Prüfergebnisse rasch wissenschaftlich evaluieren zu lassen. Der Bundesrat begrüßt, dass das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Pflege geschaffen hat. Die Evaluation soll jedoch gesicherte Erkenntnisse liefern, inwieweit die Qualitätskriterien und das Bewertungssystem geeignet sind, die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität für Pflegebedürftige und Angehörige verständlich, übersichtlich und vergleichbar darzustellen. Im Anschluss hieran solle die Bundesregierung gegebenenfalls zügig auf Korrekturen hinwirken, die noch besser gewährleisten, dass gute von schlechter Pflege zu unterscheiden sei. Damit spricht sich der Bundesrat gegen kurzfristige Änderungen und den Antrag des Landes Rheinland-Pfalz aus. Stattdessen gibt er einem Antrag aus Baden-Württemberg statt, der eine genaue Evaluation als Grundlage von Korrekturen fordert. Nebenstehend wurde der entsprechenden Beschluss als Download hinterlegt. Mit freundlichen Grüßen Andrea Pawils
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Downloads: pdf BR-Beschluss Drs 63/10 vom 26. 03. 2010 - Umsetzung von Transparenz in der Pflege ... (21.54 kB)
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PTV. Bundesratsentscheidung vom 26. März 2010
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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