FG StatPflegVers (245), FG ÄM
Der Paritätische Gesamtverband bestätigt die Genehmigung der QPR durch das BMG. Insofern kann das Fragezeichen hinsichtlich der Genehmigung durch ein Ausrufungszeichen ersetzt werden. Allerdings gibt es dabei Auflagen, die durchaus aufmerksam registriert werden sollten: Hinsichtlich der Erweiterung der zufallgesteuerten Stichprobe hat das BMG eine klare Eingrenzung vorgenommen: In der Präambel Absatz 3 sind die Sätze 4 und 5 sind nunmehr wie folgt gefasst: "Die in den Transparenzvereinbarungen nach § 115 Abs. 1a SGB XI vereinbarte zufallsgesteuerte Einbeziehung pflegebedürftiger Menschen in die Qualitätsprüfungen nach § 114 SGB XI (Stichprobe) wird um die betroffenen Pflegebedürftigen erweitert, wenn bei konkreten und begründeten Anhaltspunkten für eine nicht fachgerechte Pflege die Prüfung insgesamt als Anlassprüfung durchgeführt wir. Für die in einer Anlassprüfung ermittelten Ergebnisse besteht die Verpflichtung zur Veröffentlichung nach § 115 Abs. 1a SGB XI (Transparenzbericht)." "Die bisher vom DNQP entwickelten Expertenstandards konkretisieren den Stand der pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse und sind bis zu einem Aktualisierungsbeschluss bzw. Einführungsbeschluss eines neunen Expertenstandards nach § 113a SGB XI relevant." |
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Downloads: pdf BMG. Genehmigungsschreiben zu den QPR (Link) pdf GKV. QPR-Richtlinien (Link) pdf MDK. Anlage 1 zu QPR (Link) pdf MDK. Anlage 2 zu den QPR (Link) pdf Pari GV. Information zur Genehmigung der QPR durch das BMG vom 3.7.09 (Link)
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Qualitätsprüfungs-Richtlinien durch BMG mit Auflagen genehmigt
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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