FG stationär
Prüfauftrag durch den zuständigen Landesverband der Pflegekassen an den MDK, der bereitet die Ergebnisse der Prüfung auf, vermittelt die Daten an die DCS. Die DCS bereitet ihrerseits diese Daten auf und erstellt daraus den vorläufigen Transparenzbericht. Der zuständige Landesverband der Pflegekassen und die geprüfte Pflegeeinrichtung erhalten per E-Mail den vorläufigen Transparenzbericht zur Kenntnisnahme. Nach Bearbeitungsabschluss gibt die Pflegeeinrichtung den vorläufigen Transparenzbericht zur weiteren (End)bearbeitung frei. Nach Überprüfung des Berichts durch den Landesverband der Pflegekassen erfolgt auch von dort die Freigabe, so dass der endgültige Transparenzbericht durch die DCS erstellt werden kann. Der so entwickelte Transparenzbericht ist dann auch von den Pflegeeinrichtungen "an gut sichtbarer Stelle" auszuhängen. Nach derzeitigem Informationsstand werden die einzelnen Kassen, bzw. Kassenarten jeweils eigene Informationsportale vorhalten auf denen die Transparenzberichte der Einrichtungen abrufbar sind. Für die Einrichtungen empfiehlt es sich entsprechend, selektiv die jeweilige Präsentation der Berichte in den Portalen einzusehen, um auch eine Sicherheit über die jeweiligen Informationsstrukturen der Portale zu erhalten. Die Einsichtnahme in die Entwurfsfassung des Benutzerhandbuchs wird empfohlen. Betriebsintern sind sicherlich neue Verantwortlichkeiten für die Kommunikation mit der DCS zu definieren. Insofern ist darauf hinzuarbeiten, dass die Verantwortlichen auch die entsprechende Handlungssicherheit in der definierten Dialogstruktur im Vorfeld erwerben können. |
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Downloads für Mitglieder: pdf Benutzerhandbuch. DatenClearingStelle (DCS) Pflege. 2.62 MB)
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Transparenzkriterien gem. § 115 SGB XI. Veröffentlichungsverfahren und Datenclearingstelle.
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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