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Transparenzkriterien gem. § 115 SGB XI. Veröffentlichungsverfahren und Datenclearingstelle.

FG stationär


Der Paritätische Gesamtverband berichtet über einen Informationstermin, bei dem der vdek
Verfahrensfragen und das Prinzip der "DatenClearingStelle" (DCS) erläutert hatte. Die Information des Gesamtverbandes ist für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen als Download nebenstehend hinterlegt. Die Entwurfsfassung des in diesem Schreiben angesprochenen Benutzerhandbuchs "DatenClearingStelle Pflege" ist ebenso abrufbar zugänglich. Hier ist allerdings zu beachten, dass es bei diesem Handbuch noch einen erheblichen Überarbeitungsbedarf gibt, so dass die hinterlegte Textfassung als vorläufig zu gelten hat. Die wesentlichen Abläufe eines Prüfverfahrens bis hin zur Veröffentlichung sind wie folgt beschrieben:

Prüfauftrag durch den zuständigen Landesverband der Pflegekassen an den MDK, der bereitet die Ergebnisse der Prüfung auf, vermittelt die Daten an die DCS. Die DCS bereitet ihrerseits diese Daten auf und erstellt daraus den vorläufigen Transparenzbericht. Der zuständige Landesverband der Pflegekassen und die geprüfte Pflegeeinrichtung erhalten per E-Mail den vorläufigen Transparenzbericht zur Kenntnisnahme.

Die Pflegeeinrichtung hat nun die Möglichkeit, sich für die weitere Bearbeitung im Onlineverfahren registrieren zu lassen und den vorläufigen Transparenzbericht einzusehen.

Die Einrichtung hat dann innerhalb von 28 Tagen verpflichtend ergänzende Angaben zu vertraglichen Leistungen aufzuliefern. Sie kann ergänzende Angaben zum Leistungsangebot und zu weiteren Prüfergebnissen machen. Auch ein Kommentar zu den Prüfergebnissen ist möglich. Dieser darf maximal 3.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) umfassen.

Nach Bearbeitungsabschluss gibt die Pflegeeinrichtung den vorläufigen Transparenzbericht zur weiteren (End)bearbeitung frei. Nach Überprüfung des Berichts durch den Landesverband der Pflegekassen erfolgt auch von dort die Freigabe, so dass der endgültige Transparenzbericht durch die DCS erstellt werden kann. Der so entwickelte Transparenzbericht ist dann auch von den Pflegeeinrichtungen "an gut sichtbarer Stelle" auszuhängen.

Nach derzeitigem Informationsstand werden die einzelnen Kassen, bzw. Kassenarten jeweils eigene Informationsportale vorhalten auf denen die Transparenzberichte der Einrichtungen abrufbar sind. Für die Einrichtungen empfiehlt es sich entsprechend, selektiv die jeweilige Präsentation der Berichte in den Portalen einzusehen, um auch eine Sicherheit über die jeweiligen Informationsstrukturen der Portale zu erhalten.

Die Einsichtnahme in die Entwurfsfassung des Benutzerhandbuchs wird empfohlen. Betriebsintern sind sicherlich neue Verantwortlichkeiten für die Kommunikation mit der DCS  zu definieren. Insofern ist darauf hinzuarbeiten, dass die Verantwortlichen auch die entsprechende Handlungssicherheit in der  definierten Dialogstruktur im Vorfeld erwerben können.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:


 

Downloads für Mitglieder:

pdf Benutzerhandbuch. DatenClearingStelle (DCS) Pflege. 2.62 MB)

 

pdf Veröffentlichung der Transparenzkriterien § 115 Abs. 1a SGB XI - DatenClearingStelle - Pari GV (16.23 kB)


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