Der Bundestag hatte Ende August 2021 beschlossen, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate bis zum 25. November 2021 zu verlängern, deshalb gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ab dem 01. Oktober 2021 auch weiter, darunter befinden sich auch Sonderregelungen zur HKP: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#hausliche-krankenpflege-richtlinie Indes hat der GKV entgegen unserer Annahmen seine geltenden Empfehlungen HKP (siehe Download) nicht über den 30.09. hinaus verlängert. Der GKV sieht aufgrund der aktuellen Lage keinen Bedarf mehr, die bundesweiten Corona-Empfehlungen zur HKP sowie zur SAPV und zu den stat. Hospizen über dem 30.09.2021 hinaus zu verlängern. Seiner Meinung nach ist insbesondere mit Blick auf die Infektionszahlen sowie die Impfquoten derzeit nicht zu erwarten, dass pandemiebedingt gravierende Strukturprobleme durch Erkrankung oder Quarantäne der Mitarbeitenden entstehen könnten, die eine Absenkung der Versorgungsqualität rechtfertigen. Sollte das doch regional mal der Fall sein, bleibt es laut GKV den Vertragspartnern unbenommen, entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
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Verknüpfte Artikel: G-BA/GKV-SV: Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen verlängert bis Ende Juni/September Corona-Pandemie: G-BA - Einige Corona-Sonderregelungen bis Dezember 2021 verlängert
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