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§ 45f SGB XI - 2. Informationsbrief zum Modellprogramm neue Wohnformen

Der GKV-SV informiert zum Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen gemäß § 45f SGB XI. Zum Thema ambulanter Wohnformen im Kontext von Qualität und Wirtschaftlichkeit  werden u.a. konkrete Projekte und erste Befunde der wissenschaftlichen Begleitung vorgestellt (s. nebenstehenden Download)

Hintergrund / KDA: Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz von 2012 hat der Gesetzgeber ein Initiativprogramm zur Förderung neuer Wohnformen beschlossen. Gemäß § 45f SGB XI wird hierüber die wissenschaftlich gestützte Weiterentwicklung neuer Wohnformen ermöglicht. Der GKV-Spitzenverband wurde mit der Umsetzung des Modellprogramms beauftragt.

Ziel des Modellprogramms ist es, wissenschaftlich gestützte Wohnformen für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen als Modelle guter Praxis zu entwickeln, zu erproben und zu evaluieren. Im Mittelpunkt stehen Wohnkonzepte für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die ihnen ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit ermöglichen. Gleichzeitig müssen sie den Anforderungen an Nutzerorientierung, Qualität der Versorgung, Wirtschaftlichkeit, Übertragbarkeit und Nachhaltigkeit gerecht werden. Hier geht es insbesondere um neue Wohn- und Betreuungsformen, die neben den schon bekannten ambulanten Angeboten und Wohnmöglichkeiten ergänzend und alternativ zur vollstationären Pflege individuelle Versorgung anbieten.

Nach einem Interessenbekundungsverfahren, das große Resonanz fand, werden etwa 50 Projekte vom GKV-Spitzenverband für maximal drei Jahre bei der Konzeptentwicklung und Umsetzung gefördert und vom KDA und der PrognosAG wissenschaftlich begleitet. In die Auswahl der Projekte wurden externe Sachverständige einbezogen. Weitere Projekte werden in die begleitende Evaluation aufgenommen. Hierfür werden die ihnen zugrundeliegenden Konzeptionen analysiert und bewertet und eine Einordnung der Angebote in die örtlichen, rechtlichen und trägerspezifischen Rahmenbedingungen wird vorgenommen. Die Bewertung der Projekte erfolgt nach den fünf Evaluationskriterien des Modellprogramms – Nutzerorientierung, Versorgungsqualität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit – sowie aus der Sicht der unterschiedlichen Zielgruppen – Träger, Nutzer, Angehörige, örtliche Akteure. Die wissenschaftliche Begleitung führt unter anderem Träger- und Nutzerbefragungen, Projektbesuche, Expertenworkshops und Programmtagungen zum Erfahrungsaustausch durch und baut eine Datenbank auf. Nach Abschluss der wissenschaftlichen Evaluation des Programms im April 2018 soll Ende 2018 eine Arbeitshilfe zur Umsetzung neuer Wohnmodelle für interessierte Praktiker entwickelt werden.

 

Verknüpfte Artikel:

Modellprogramm zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen für Pflegebedürftige (§ 45f SGB XI Wohnformen)

Tagungsdokumentation der Fachtagung Wohnen im Alter (in Berlin) - Traum oder Alptraum am 29.04.2015 im Sozialwerk Berlin

Wohnen im Alter - Nachtrag zur Fachtagung vom 29.04.2015 und zum Seniorenwohnen

Einladung und Programm zur Veranstaltung "Demografischer Wandel: Wohnen im Alter" am 30.05.2016

Downloads:

pdf 16-0700 Infobrief 02_Modellprogramm_neue_Wohnformen (663 KB)

pdf _§45f_SGBXI_06_2016 (663 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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