Das neu organisierte Programm zur Früherkennung von Darmkrebs kann nach Abschluss der notwendigen Umsetzungsschritte in der kommenden Woche starten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte das bereits bestehende Früherkennungsangebot inhaltlich und organisatorisch weiterentwickelt. In der Pressemitteilung des G-BA heißt es dazu: Da wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken, wird Männern nun ab einem Alter von 50, und nicht wie bisher ab 55 Jahren, eine Darmspiegelung angeboten. Wie bisher können auch Tests auf nicht sichtbares Blut im Stuhl in Anspruch genommen werden. Alle Versicherten werden zukünftig mit Erreichen des Alters von 50 Jahren von ihrer Krankenkasse zur Teilnahme am Darmkrebs-Screening eingeladen, weitere Einladungen erfolgen – sofern Versicherte nicht widersprechen – jeweils mit dem Erreichen des Alters von 55, 60 und 65 Jahren. Der 1. Einladungsstichtag ist der 1. Juli 2019. Die mit dem Einladungsschreiben verschickte Versicherteninformation legt ausführlich die Vor- und Nachteile der Teilnahme an der Darmkrebs-Früherkennung, die verschiedenen Untersuchungsmöglichkeiten und den Ablauf der Untersuchungen dar. Die Wahrnehmung des neuen Screening-Angebots ist jedoch nicht an den Erhalt eines Einladungsschreibens gekoppelt. Das neu organisierte Programm zur Früherkennung von DarmkrebsAnspruchsberechtigt sind gesetzlich krankenversicherte Personen ab dem Alter von 50 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt besteht auch ein einmaliger Anspruch der Versicherten auf eine ärztliche Beratung über Ziel und Zweck des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Die Beratung kann von allen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten angeboten werden, die Darmkrebsfrüherkennung oder Gesundheitsuntersuchungen durchführen. Das organisierte Darmkrebs-Screening enthält folgende Untersuchungsangebote:
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/791/
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