Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage gefasst.
Mit dem Urteil weißt der BGH auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hin. An dieser Stelle der Hinweis, mit dem Bundesteilhabegesetz wurden insbesondere die Beratungsaufgaben der Träger der Eingliederungshilfe erweitert, zu denen auch gehört, dass die Leistungsberechtigten auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung hinzuweisen sind (106 SGB IX). Weitere Informationen zum BGH Urteil können der Pressemeldung unter folgendem Link entnommene werden: juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py
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