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Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Gesetz zur Regelung der Altenhilfestruktur im Land Berlin (Altenhilfestrukturgesetz – AHStG) am 21.05.2026 beschlossen

Nach Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege am 11. 05.2026 (s. Einladung, Wortprotokoll oder Aufzeichnung
https://youtu.be/qTmEJ5ryB9g?si=EAC7ke0iaZm3MwG- ),
der dringlichen Beschlussempfehlung des Hauptausschusses am 13.05.2026 hat die Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses am 21.05.2026 unter TOP 21 in zweiter Lesung das Berliner Altenhilfestrukturgesetz (DS 19/3190) gem. Beschlussempfehlung des Hauptausschusses beschlossen.

Mit der langjährigen Initiative aus der Fachgruppe Ältere Menschen und dem Landesseniorenbeirat, einer recht langwierigen Entwicklungen ist diese dann sehr kurzfristige parlamentarische Entwicklung ein außerordentlicher Meilenstein für die Berliner Altenhilfe und die Umsetzung des § 71 SGB XII. An dieser Stelle kann nur auf das Gesamtarchiv im Alsopfleg zum Thema und einige ausgewählte nebenstehend hinterlegte Dokumente verwiesen werden (zum Plenum des LSBB am 20.05.2026 aktualisierten Stellungnahme zur „Novelle des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes“ (s. Artikel BerlSenG - Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) vom 29.04.2026) oder der Stellungname des langjährigen Redaktionsteams vom 11.05.2026).

Mit der im Gesetz nur skizzierten Altenhilfeplanung, der Struktur von Einzelfallleistungen oder die vorgesehene Ausführungsvorschrift werden die konkreten Umsetzungen erst noch beginnen.

Pressemitteilung Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 21.05.2026, 16:10 Uhr „Berliner Altenhilfestrukturgesetz beschlossen – wirkungsvolle Strukturen für gutes Leben im Alter“

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat heute das Altenhilfestrukturgesetz beschlossen. Damit schafft Berlin als erstes Bundesland verbindliche landesgesetzliche Vorgaben für die Altenhilfe und konkretisiert § 71 SGB XII. Die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege begrüßt den Beschluss, mit dem ein weiteres Vorhaben der Koalition umgesetzt wird.
Bisher fehlte es an Verbindlichkeit der Strukturen in der Berliner Altenhilfe. Das soll sich mit dem Altenhilfestrukturgesetz nun ändern. Das Gesetz wirkt direkt und kommt damit allen älteren Menschen in Berlin zugute, indem es tragfähige Strukturen dort verortet, wo sie benötigt werden: im Sozialraum und in den Bezirken.

Konkret geht es um Information und Zugänge zu Begegnungsorten, um mit anderen in den Austausch zu kommen, statt allein zu sein. Dies beinhaltet zum Beispiel die Teilnahme an Angeboten zur digitalen Befähigung, Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Engagement oder Beratungsstellen, wo Fragen rund ums Alter beantwortet werden und Hilfebedarfe festgestellt und weitergeleitet werden können. Außerdem geht es um einkommensabhängige individuelle Leistungen wie den Hausnotruf oder umzugsbedingte Aufwendungen, sollte der Bedarf dafür vorhanden sein. Damit wirkt Altenhilfe vor allem präventiv und unterstützend, um die Eigenständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Übergänge in Pflegebedarfe vorausschauend zu gestalten. Für die Verwaltung schafft das Altenhilfestrukturgesetz Klarheit und Einheitlichkeit im Handeln aller Bezirke.

Dazu die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra: „Mit dem Beschluss des Altenhilfestrukturgesetzes wird ein notwendiger und wichtiger Grundstein für ein gutes Leben älterer Menschen in Berlin gelegt. Das Gesetz schafft Verbindlichkeit, wo sie nötig ist, und stärkt die Strukturen, damit jede ältere Person – unabhängig vom Bezirk – Zugang zu qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten erhält. Das ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger und ein Zeichen dafür, dass Berlin die Altenhilfe als staatlichen Auftrag ernst nimmt.“

Zum Hintergrund:
Das Altenhilfestrukturgesetz ergänzt das Berliner Ausführungsgesetz zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (AG SGB XII) um einen neuen Paragrafen. Dieser regelt klar die Zuständigkeiten von Land und Bezirken, inklusive der Planungsverantwortung. Es stärkt die Altenhilfe als gesetzlichen Auftrag zur Sicherung von Selbstständigkeit, Autonomie und Teilhabe älterer Menschen. Neu ist auch die vorgesehene Wirkungsüberprüfung. Dafür werden in einer ergänzenden Ausführungsvorschrift Grundsätze und Maßstäbe festgelegt und Richtwerte und Standards vorgegeben. Davon profitiert die Ausgestaltung der drei Leistungsformen der Berliner Altenhilfe: 1. Information und Beratung, 2. Teilhabe und Begegnung, 3. Einzelfallleistungen. Zudem wird die Verortung der Altenhilfestrukturplanung und -koordination in den Bezirken konkretisiert. Außerdem wird es verbindliche Vorgaben für ein berlinweit einheitliches Verwaltungshandeln zu den sogenannten einkommensabhängigen Einzelfallleistungen geben.

Zum aktuellen Newsletter IX vom 21.05.2026 der Senatsverwaltung zum Altenhilfestrukturgesetz s. nebenstehenden Download.

 

Verknüpfte Artikel:

Berliner Altenhilfestrukturgesetz (AHStG) - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altenhilfestruktur im Land Berlin (Altenhilfestrukturgesetz – AHStG) vom 29.04.2026

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Berliner Altenhilfestrukturgesetz (AHStG) - Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Altenhilfestruktur im Land Berlin (Altenhilfestrukturgesetz – AHStG) vom 29.04.2026

Downloads für Mitglieder:

pdf 26 0521 Abgh Beschluss Altenhilfestrukturgesetz d19 3249 Beschlussempfehlung (25 KB)

  pdf 26 0521 Abgh Beschluss Altenhilfestrukturgesetz AHStG d19 3190 vom 29 04 26 (64 KB)  

pdf 26 0520 LSBB Stellungnahme zur Novelle des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes und dem Altenhilfestrukturgesetz (119 KB)

pdf 26 0511 AHStG Stellungnahme RedTeam AH - Ausschuss AGH (116 KB)

pdf 26 0511 Abgh Ausschuss Einladung gp19 070-e (21 KB)

  pdf 26 0511 Abgh Ausschuss Wortprotokoll Anhörung Altenhilfestrukturgesetz (304 KB)  

pdf 26 0521 SenWGP Newsletter IX AHStG 05 2026 (69 KB)

pdf Änderungsantrag GRÜNE Drs 19 3190 (98 KB)

pdf Änderungsantrag CDU SPD Drs 19 3190 (401 KB)

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