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Nach Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Pflege am 11. 05.2026 (s. Einladung, Wortprotokoll oder Aufzeichnung Mit der langjährigen Initiative aus der Fachgruppe Ältere Menschen und dem Landesseniorenbeirat, einer recht langwierigen Entwicklungen ist diese dann sehr kurzfristige parlamentarische Entwicklung ein außerordentlicher Meilenstein für die Berliner Altenhilfe und die Umsetzung des § 71 SGB XII. An dieser Stelle kann nur auf das Gesamtarchiv im Alsopfleg zum Thema und einige ausgewählte nebenstehend hinterlegte Dokumente verwiesen werden (zum Plenum des LSBB am 20.05.2026 aktualisierten Stellungnahme zur „Novelle des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes“ (s. Artikel BerlSenG - Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes (BerlSenG) vom 29.04.2026) oder der Stellungname des langjährigen Redaktionsteams vom 11.05.2026). Mit der im Gesetz nur skizzierten Altenhilfeplanung, der Struktur von Einzelfallleistungen oder die vorgesehene Ausführungsvorschrift werden die konkreten Umsetzungen erst noch beginnen. Pressemitteilung Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege vom 21.05.2026, 16:10 Uhr „Berliner Altenhilfestrukturgesetz beschlossen – wirkungsvolle Strukturen für gutes Leben im Alter“ Konkret geht es um Information und Zugänge zu Begegnungsorten, um mit anderen in den Austausch zu kommen, statt allein zu sein. Dies beinhaltet zum Beispiel die Teilnahme an Angeboten zur digitalen Befähigung, Möglichkeiten zum gesellschaftlichen Engagement oder Beratungsstellen, wo Fragen rund ums Alter beantwortet werden und Hilfebedarfe festgestellt und weitergeleitet werden können. Außerdem geht es um einkommensabhängige individuelle Leistungen wie den Hausnotruf oder umzugsbedingte Aufwendungen, sollte der Bedarf dafür vorhanden sein. Damit wirkt Altenhilfe vor allem präventiv und unterstützend, um die Eigenständigkeit so lange wie möglich zu erhalten und Übergänge in Pflegebedarfe vorausschauend zu gestalten. Für die Verwaltung schafft das Altenhilfestrukturgesetz Klarheit und Einheitlichkeit im Handeln aller Bezirke. Dazu die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra: „Mit dem Beschluss des Altenhilfestrukturgesetzes wird ein notwendiger und wichtiger Grundstein für ein gutes Leben älterer Menschen in Berlin gelegt. Das Gesetz schafft Verbindlichkeit, wo sie nötig ist, und stärkt die Strukturen, damit jede ältere Person – unabhängig vom Bezirk – Zugang zu qualitativ hochwertigen Unterstützungsangeboten erhält. Das ist ein Gewinn für alle Bürgerinnen und Bürger und ein Zeichen dafür, dass Berlin die Altenhilfe als staatlichen Auftrag ernst nimmt.“ Zum aktuellen Newsletter IX vom 21.05.2026 der Senatsverwaltung zum Altenhilfestrukturgesetz s. nebenstehenden Download. |
Verknüpfte Artikel: Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Berliner Wohlfahrtsverbände drängen auf Altenhilfestrukturgesetz Downloads für Mitglieder: pdf 26 0521 Abgh Beschluss Altenhilfestrukturgesetz d19 3249 Beschlussempfehlung (25 KB) pdf 26 0521 Abgh Beschluss Altenhilfestrukturgesetz AHStG d19 3190 vom 29 04 26 (64 KB) pdf 26 0511 AHStG Stellungnahme RedTeam AH - Ausschuss AGH (116 KB) pdf 26 0511 Abgh Ausschuss Einladung gp19 070-e (21 KB) pdf 26 0511 Abgh Ausschuss Wortprotokoll Anhörung Altenhilfestrukturgesetz (304 KB) pdf 26 0521 SenWGP Newsletter IX AHStG 05 2026 (69 KB) |
Berliner Altenhilfestrukturgesetz – Gesetz zur Regelung der Altenhilfestruktur im Land Berlin (Altenhilfestrukturgesetz – AHStG) am 21.05.2026 beschlossen
- Kategorie: A2 Ältere Menschen / Seniorenpolitik / Landesseniorenbeirat
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