alle MOen
Der Paritätische Gesamtverband:Sehr geehrte Damen und Herren, der Deutsche Bundestag hat am 28.10.2010 in 2./3. Lesung den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 verabschiedet. Dabei hat der Bundestag die Anregung des Bundesrates aufgegriffen, eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen gem. § 1835a BGB bis zu 2100 Euro pro Jahr für ehrenamtliche Vormünder, ehrenamtliche rechtliche Betreuer und ehrenamtliche Pflegschaften ab dem Veranlagungszeitraum 2011 vorzusehen. Bislang konnte diese Personengruppe lediglich die sog. Ehrenamtspauschale gem. § 3 Nr. 26a EStG i. H. v. 500 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Wegen der Details haben wir die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages als Download nebenstehend beigefügt. Mit der geplanten Gesetzesänderung wird einer jahrelangen Forderung des PARITÄTISCHEN entsprochen, den steuerlichen Freibetrag für ehrenamtliche rechtliche Betreuer auf das Niveau der sog. Übungsleiterpauschale anzuheben. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Von dieser ist jedoch auszugehen. Über das Inkrafttreten des neuen § 3 Nr. 26b EStG werden wir Sie zeitnah informieren. Mit freundlichen Grüßen Werner Hesse Dr. Ulla Engler Zu überprüfen ist, ob die 125 Seiten in Gänze ausgedruckt und gelesen werden müssen.
|
verknüpfte Artikel:
Downloads: pdf Deutscher Bundestag - Drs. 17/3449 - Vorabfassung (1.17 MB)
Downloads für Mitglieder: |
Steuerfreibetrag gem. § 3 Nr. 26b EStG für ehrenamtliche rechtliche Betreuer
- Kategorie: Verwaltung - Bund/Land/Bezirke
- Zugriffe: 7026