alle Moen
Der Hinweis aus dem Newsletter Berliner Sozialrecht zur unverändert bleibenden Regelsatzstruktur wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung hier auch noch einmal z.K. gegeben. Das Newsletter-Abo als relevante Basisinformation zu nutzen, wird dringend empfohlen.
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer,
der Vorschriftensammlung zum Berliner Sozialrecht, in der Vorschriftensammlung finden Sie folgende Aktualisierungen: Die Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte sieht zum 1. Juli 2010 keine Anhebung des aktuellen Rentenwertes vor. Da die Regelsätze in der Sozialhilfe nur dann neu festzusetzen sind, wenn sich der Rentenwert ändert, gelten die Regelsätze unverändert in der seit 1. Juli 2009 maßgeblichen Höhe über den 30. Juni 2010 hinaus. Darüber informiert das Rundschreiben I Nr. 04/2010, das am 1. Juli 2010 in Kraft tritt.. Gleichzeitig werden die in Umsetzung höchstrichterlichen Rechtsprechung neu zum 1. Juli 2010 errechneten Energiekostenbestandteile der Regelsätze bekannt gegeben.
Das Rundschreiben I Nr. 05/2009 wird mit Wirkung vom 1. Juli 2010 aufgehoben.
Unter "Aktuelles" können Sie sich jederzeit über die Änderungen in der Vorschriftensammlung informieren.
Mit freundlichen Grüßen Die Online-Redaktion Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
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Rundschreiben I Nr. 05/2010 - wird zum 01. 07. 2010 aufgehoben! (106.81 kB)
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Rundschreiben I Nr. 04/2010 -
tritt ab 01. 07. 2010 in Kraft
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