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Härtefallliste BA/ BMAS als Reaktion auf das BVerfG-Urteil vom 09. 02. 2010

AK 67er + Ber.trä

 

Die nebenstehend als Download zur Kenntnisnahme hinterlegte "Härtefallliste" ist angesichts der komplexen Folgen, die aus dem Bundesverfassungsgerichtsurteil resultieren (können), keineswegs als die Lösung anzusehen, die Rechtssicherheit bis zur abschließenden Neufestlegung der Regelsätze nach geeigneten Kalkulationsmustern verschafft.

Die "Leistungsträgersicht" wirkt in den Ausführungen selektiv:
Die  Aufzählung, was kein Sonderbedarf sei, ist zu absolut formuliert, während die Anwendungsfälle sich auf (zu) wenige spezifische Lebenslagen beziehen.

Gegenwärtig ist in der Beratungsarbeit allerdings  kaum Verbindliches in Bezug auf bestehende Ansprüche zu formulieren. Die Grundannahme sollte jedoch sein:
Grundsätzlich wird es mehr "unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe" geben, die "vor Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage zu decken" sind.-

Da es auf die Einzelfallbetrachtung ankommt, sind normierende Aufzählungen eher hinderlich. Ggf. ist aus der Einzelfallbetrachtung heraus ein konkreter Antrag zu stellen. Überprüfungsanträge sollten nicht vorschnell zurückgezogen werden.

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf Bundesagentur für Arbeit. Geschäftsanweisung vom 17. 02. 2010 ... einmalige Bedarfe ... (29.99 kB)

 

pdf § 28 Regelbedarf, Inhalt der Regelsätze (11.58 kB)

 

Downloads für Mitglieder:



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