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Schnittstellen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ... und zum Behinderungsbegriff

Orientierungshilfen der BAGÜS zu den Schnittstellen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII und zu anderen sozialen Leistungen und zum Behinderungsbegriff

 

AK 67er, FG stationär, Ber.träger

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die endgültige Textfassung der Orientierungshilfe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

......
Nach Informationen der BAGÜS wurde diese Orientierungshilfe aufgrund verschiedener Hinweise und Anregungen überarbeitet und mit Datum 24.11.2009 veröffentlicht.
Die BAG der Freien Wohlfahrtspflege hatte seinerzeit eine Stellungnahme abgegeben. Leider wurde nur ein Punkt der Stellungnahme aufgegriffen und bei der Überarbeitung berücksichtigt. Dies betrifft den Hinweis der BAG FW, dass in der Orientierungshilfe der Bezug zur Behindertenrechtskonvention hergestellt werden sollte. Ein Hinweis zur Behindertenrechtskonvention wurde in der Präambel und bei den Leistungen zur schulischen Bildung aufgenommen.
Alle anderen Hinweise und Anregungen der BAG FW z. B. zur Schnittstelle Eingliederungshilfe und Pflege, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Frühförderung, zum Persönlichen Budget, zur Soziotherapie und zur Nachbetreuung Suchtkranker fanden bedauerlicherweise keine Berücksichtigung. Die Stellungnahme der BAG FW legen wir als Download bei, weil die hier aufgeführten Hinweise immer noch aktuell sind.
Unabhängig davon wurden - im Vergleich zur vorläufigen Fassung - folgende Änderungen vorgenommen:
• Ausführlichere Darstellungen gibt es nun im Kapitel II bei den Ausführungen im Punkt 2 "Zuständigkeitsklärung nach § 14 SGB IX" bezüglich des Verfahrens bzw. der Weiterleitung von Anträgen und der Möglichkeit des Beitritts der Sozialhilfeträger zu den Gemeinsamen Empfehlungen der BAR zur Zuständigkeitsklärung.
• Eine Korrektur gab es im Kapitel IX "Abgrenzung zur Jugendhilfe" bei den gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter nach § 19 SGB VIII. Der Bezug zu Urteilen des Bundessozialgerichts wurde durch neuere Rechtsprechung ersetzt und die Ausführungen verkürzt.
• Ebenfalls im Kapitel IX wurde bei den Lösungsvorschlägen der Vorschlag bezüglich einer gemeinsamen Planungsverantwortung herausgenommen.

Weiterhin wurde nach Informationen der BAGüS die "Orientierungshilfe für die Feststellung der Träger der Sozialhilfe zur Ermittlung der Leistungsvoraussetzungen nach dem SGB XII i. V. m. der EHVO - Der Behinderungsbegriff nach SGB IX und SGB XII und die Umsetzung in der Sozialhilfe" aufgrund verschiedener Hinweise und Anregungen sowie der Weiterentwicklungen bei der ICF überarbeitet und ebenfalls mit Datum 24.11.2009 veröffentlicht.
Beide Orientierungshilfen sind als Anlagen beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Arenz Claudia Zinke
Abteilungsleiterin Referentin

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf BAGFW - Schnittstellenpapier Eingliederungshilfe - BAGUS - 24. 11. 09 (380.22 kB)

 

pdf BAGFW Behinderungsbegriff - BAGUS 24. 11. 2009 (193.62 kB)

 

pdf BAGFW Stellungnahme Eingliederungshilfe der BAGUS - 14. 09. 09 (87.24 kB)

 

 

 

Downloads für Mitglieder:



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