AK 67, Ber.trä
SenIAS hat einen Schriftwechsel zwischen dem Land Bremen und dem BMAS zur Kenntnisnahme zugeleitet. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob Rückerstattungen von zuviel gezahlten Stromkostenvorauszahlungen Einkommen im Sinne des § 82 SGB XII sind. Für die Leistungsberechtigten ist diese Frage von grundsätzlicher Bedeutung. Insofern dürfte es interessant sein, dass es ein höchstrichterliches Urteil gibt, in dem das BSG feststellt, dass es sich um Einkommen handelt. Interessanterweise stellt aber das Bundesministerium fest, dass das BSG "den Willen des Gesetzgebers" verkennt. Wobei in der Folge der Ausführungen auch darauf Bezug genommen wird, dass ein Anreiz zum energiebewussten Verbraucherverhalten letztendlich auch voraussetzt, dass man von seinem verbraucherbewussten Verhalten auch "etwas hat". Der vorliegende Schriftwechsel ist den Berliner Bezirksämtern, Abteilung Sozialwesen, auch zugeleitet worden mit der Mitteilung, dass die Senatsfachverwaltung die "von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Rechtsauffassung des BMAS ... uneingeschränkt" teilt. Die Leistungsträger werden gebeten, bereits im Vorgriff auf die in Aussicht gestellte Gesetzesänderung "entsprechend zu verfahren". Für die Beratungsarbeit dürfte dieser aktuelle Informationsstand von Bedeutung sein. |
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pdf Stromkostenerstattung als Einkommen ... Anfrage vom 17. 08. 2009 (71.39 kB)
pdf Stromkostenerstattung als Einkommen ... Antwort vom 03. 11. 2009 (57 kB)
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BMAS zur Frage, ob Stromkostenerstattung Einkommen im Sinne von § 82 SGB XII ist
- Kategorie: Verwaltung - Bund/Land/Bezirke
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