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Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern gem. § 15 UStG

FG StatPflegVer, FG ÄM, FG AK67, Beratungsträger

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Begrenzung des Vorsteuerabzugs bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern, Sie seien für Wirtschaftsgüter und Grundstücke, die sowohl für ideelle Zwecke als auch für wirtschaftliche Tätigkeiten genutzt werden, zukünftig erheblich eingeschränkt. Die weiteren Ausführungen sind für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt.



 

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Downloads:

  pdf  BMF Schreiben 02.01.2012 (175.8 kB)

pdf  BMF Schreiben 24.04.2012 (34.86 kB)

 

Downloads für Mitglieder:

pdf  GV Text Vorsteuerabzug (8.38 kB)

 

 

 

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