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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Anliegend übersenden wir Ihnen die uns vom Bund überlassenen Tabellen zum Tarifabschluss. Da die Redaktionsverhandlungen noch nicht abgeschlossen sind, sollten Zahlungen, die auf der Grundlage dieser Tabellen erfolgen, vorläufig noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung erfolgen.
Sobald uns die Änderungstarifverträge vorliegen, können wir auch weitere Hinweise zur Neuregelung des Urlaubsanspruches geben.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse Gertrud Tacke
Geschäftsführer Referentin für Arbeitsrecht
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Tabellen TVöD Bund (481.24 kB)
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